Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung
für

C. Weber
(Virtual Office)
Stand: 01/2008
Der Büroservice C. Weber erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich nach den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den aktuellen Preis- und Leistungsbeschreibungen, die den AGB bei Einbeziehung in den Vertrag beigefügt und jederzeit unter www.officeweber.com abrufbar sind. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Büroservice C. Weber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Geschäftsadresse
(1) Mit der Beauftragung des Domizilsservice erwirbt der Auftraggeber das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf Briefbögen, Internet-Seiten etc.) die von dem Büroservice C. Weber zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dies umfasst die Befugnis, die Adresse bei allen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z. B. Gewerbean-meldung, steuerliche Anmeldung, Handelsregistereintragungen von Personen-handels- und Kapitalgesellschaften) als Geschäftsanschrift anzugeben. Der Auftrag-geber hat selbständig dafür Sorge zu tragen, das durch die Nutzung der von dem Büroservice C. Weber zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. Fortführung seiner geschäftlichen Aktivitäten bzw. eventuell angestrebter Handelsregistereintragungen oder sonstiger Genehmigungen erfüllt sind. Der Büroservice C. Weber kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen.
(2) Die Firma des Auftraggebers wird im Eingangsbereich (Briefkasten) des Hauses angezeigt, das jederzeit das Auffinden der Geschäftsadresse für Dritte ermöglicht.
§ 2 Postservice
(1) Nimmt der Büroservice C. Weber Postsendungen des Auftraggebers entgegen, so leitet er diese an eine von ihm zu benennende Adresse weiter. Er sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die unter § 1 Abs. 1 genannte Adresse gerichtet sind, sie zuverlässig erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter wie z. B. der Deutschen Post AG kann er keine Haftung übernehmen.
(2) Zur Erreichung des in Abs. 1 genannten Zweckes verpflichtet sich der Auftraggeber, die Geschäftsadresse stets mit dem jeweils in der Leistungs-beschreibung genannten Adresszusatz (z. B. "Adenauer-Haus") zu verwenden.
(3) Die Weiterleitung an den Auftraggeber erfolgt je nach dem vereinbarten Tarif. Wird die Post hierbei durch Personal des Büroservice C. Weber geöffnet, so gewährleisten diese größtmögliche Diskretion und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Alle Mitarbeiter des Schreib- & Büroservices Christian Weber sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er kann aber keine Gewähr dafür übernehmen, dass ein solches Vorgehen bei bestimmten Berufsgruppen (z. B. Berufsgeheimnisträgern) standesrechtlich zulässig ist.
§ 3 Telefonservice
(1) Verpflichtet sich der Büroservice C. Weber, dem Auftraggeber eine oder mehrere Rufnummern zur Verfügung zu stellen, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Der Büroservice C. Weber bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftraggebers ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit dem Büroservice C. Weber.
(2) Gehört zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs die Anrufbeantwortung mit einem Standard-Meldetext, kann dieser Text vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Er kann auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftrags-annahmen, Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und für den Büroservice C. Weber einfach standardisierbaren Schema folgen. Der Büroservice C. Weber behält sich insoweit vor, Art und Umfang des Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienst-leistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter des Büroservice C. Weber sind in jedem Fall ausgeschlossen.
(3) Der Büroservice C. Weber verarbeitet die unter Abs. 2 genannten Anrufe nach Absprache mit dem Auftraggeber. Hierfür wird dem Auftraggeber ein Webmail-Zugang zur Verfügung gestellt, der nach Eingabe eines durch den Büroservice C. Weber zugeteilten und später vom Auftraggeber abänderbaren Passwortes („Internetpasswort“) zugänglich ist. Soweit eine Absprache in Einzelfällen nicht möglich ist, erbringt der Büroservice C. Weber seine Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.
(4) Der Büroservice C. Weber sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Er sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und anderweitige Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftraggebers (§ 5) unabdingbar. Der Büroservice C. Weber kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass er nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter - beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes - an der (rechtzeitigen) Erbringung seiner Dienstleistungen gehindert wird. Er verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihm technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.
§ 4 Sonstige Leistungen; Weitergabe; externe Dienstleister
(1) Stellt der Büroservice C. Weber dem Auftraggeber je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung, so bleibt er ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist in jedem Fall auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch den Büroservice C. Weber eingeführt werden.
(2) Jegliche Weitergabe der vorgenannten Leistungen an Dritte (z. B. durch „Reselling“) ohne Zustimmung des Büroservice C. Weber ist ausgeschlossen.
(3) Der Büroservice C. Weber ist berechtigt, sich zur Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen externer Dienstleister zu bedienen, soweit dadurch schützenswerte Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Brief- und SMS-Versand) werden regelmäßig über externe Anbieter abgewickelt.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sichert zu, die vorstehenden Dienstleistungen für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art - verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende geschäftliche Aktivitäten seien dem Büroservice C. Weber zuzurechnen oder gingen von diesem aus.
(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Büroservice C. Weber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn
a) sich die von ihm angegebene zustellfähige Postanschrift ändert oder
b) er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längenen Zeitraum als eine Woche telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die organisatorischen und technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Postanschrift, Postfach, Mobiltelefon, Faxgerät etc.) erreichbar und empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die zur Verfügung gestellten Telefonnummern korrekt geschaltet sind.
(3) Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtungen aus Absatz 1 nicht nach, so wird der Büroservice C. Weber von den Verpflichtungen der §§ 2 bis 4 frei, ohne seinen Gegenleistungsanspruch zu verlieren. Das gleiche gilt im Falle des Absatzes 2, wenn der Büroservice C. Weber vergeblich versucht hat, den Auftraggeber länger als eine Woche telefonisch oder auf andere Weise zu erreichen. Zudem ist der Büroservice C. Weber in diesen Fällen
berechtigt,
a) im Falle des Absatz 2 Buchstabe a) die für den Auftraggeber bestimmte Post nach Ablauf einer Lagerfrist von sechs Monaten nach dem ersten fehlgeschlagenen Zustellversuch auf dessen Kosten durch ein qualifiziertes Dokumentenentsorgungs-unternehmen vernichten zu lassen,
b) im Falle des Absatzes 2 Buchstabe b) gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Webmail-Zugang vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte beispielsweise durch regelmäßige Änderung zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei dem Büroservice C. Weber hinterlegten Anweisungen zu Meldetext, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich
a) telefonisch unter Identifikation mit der bei Vertragsbeginn ausgehändigten Codekarte oder dem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung („Telefonpasswort“),
b) per Internet über den Webmail-Zugang
c) per Telefax, das die Unterschrift des Auftraggebers oder eines bei dem Büroservice C. Weber bekannten Mitarbeiters des Auftraggebers trägt zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an den Büroservice C. Weber herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können.
(5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter des Büroservice C. Weber im Rahmen des Telefonservice möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen - diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
§ 6 Leistungsentgelt
(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach den jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen. Es besteht regelmäßig aus monatlichen Grundgebühren sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten (Nutzungsentgelten) für die Postweiterleitung), die Anrufbearbeitung sowie ggf. ergänzend vereinbarte Einzelleistungen. Es gilt das Leistungs- und Preisverzeichnis des Büroservice C. Weber. Das Leistungsentgelt versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden MwSt.
(2) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Nutzungsentgelte werden vorbehaltlich des Absatzes 3 - jeweils mit Ablauf des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. Sie werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand für die jeweiligen Dienstleistungen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet.
(3) Übersteigt das Leistungsentgelt in einem Monat ein- oder mehrfach das bei Vertragsschluss vereinbarte monatliche Kreditlimit, so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe fällig. Ist bei Vertragsschluss ein Kreditlimit nicht vereinbart worden, so beträgt dieses 300,- €. Es kann auf Verlangen einer Partei jederzeit herauf- oder herabgesetzt werden. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Heraufsetzung des Kreditlimits besteht nicht.
(4) Rechnungsstichtag ist jeweils der Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Rechnungsstichtag festgelegt werden.
(5) Der Büroservice C. Weber stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte - zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen - ersichtlich sind. Im Falle des Abs. 3 ist der Büroservice C. Weber berechtigt, Zwischenrechnungen über das bereits fällige Leistungsentgelt zu stellen. Im Rahmen des Telefonservice werden eventuell bereitgestellte Zusatzsekretariate zusammen mit dem Hauptsekretariat abgerechnet.
(6) Der Büroservice C. Weber behält sich die Änderung des Leistungsentgelts vor. Er kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem er selbst Preiserhöhungen durch Dritte (Telekommunikationsunternehmen, SMS-Anbieter o. ä.) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Der Büroservice C. Weber kündigt dem Auftraggeber eine geplante Erhöhung mindestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten an. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht zur Kündigung zum Zeitpunkt der geplanten Preiserhöhung zu, worauf in der Preiserhöhungs-mitteilung da damit regelmäßig keine Abweichung von den sonstigen Kündigungsfristen verbunden sein wird nicht ausdrücklich hingewiesen werden muss. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht.
§ 7 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts
(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten.
(2) Der Büroservice C. Weber verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu prüfen und hierzu in Textform Stellung zu nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt der Büroservice C. Weber dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann.
(3) Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Leistungsentgelts, solange der Büroservice C. Weber die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, die Rücklastschrift bereits eingezogener Beträge zu veranlassen.
(4) Erkennt der Büroservice C. Weber die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich durch Überweisung auf das Konto des Auftraggebers zurückerstattet.
(5) Erkennt der Büroservice C. Weber die Einwendungen nicht an, so steht dem Auftraggeber ein - wie auch immer geartetes - Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten gerügt hat.
§ 8 Einzug, Sicherung
(1) Der Auftraggeber ermächtigt den Büroservice C. Weber widerruflich, das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der Rechnung von einem durch ihn zu benennendes Girokonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z. B. bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen.
(2) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 9,50 € fällig. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.
(3) Für jede erforderliche Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,- € fällig. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Beauftragung besonders kostenaus-lösender Leistungsmerkmale wie Rufweiterleitung ins Ausland, Sonderrufnummern etc., Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft über den Auftraggeber, fehlende Einzugsermächtigung von einem Giro- oder Kreditkartenkonto) ist der Büroservice C. Weber berechtigt, zur Sicherung seiner Leistungsentgelt-ansprüche die Stellung einer angemessene Kaution bis zum Dreifachen des zu erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die Kaution auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt.
(5) Bei bestehenden Vertragsverhältnissen kann die Stellung einer solchen Kaution nur verlangt werden, wenn ein Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung des Leistungsentgelts an mindestens zwei aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen nicht nachgekommen ist.
§ 9 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers gilt § 7 Abs. 3 entsprechend, ohne dass eine der dort genannten Obliegenheitspflichtverletzungen vorliegen müsste.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Büroservice C. Weber erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung seiner Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (§ 33 BDSG).
(2) Insbesondere werden im Rahmen des Telefonservice gespeichert: Kundennummer und Kennung des Auftraggebers, die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens des Anrufers/Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Sonderdienstleistungen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist - vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 ausge-schlossen.
(3) Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich der Büroservice C. Weber, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.
(4) Sonstige - insbesondere jegliche personenbezogene - Daten gibt der Büroservice C. Weber nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. § 13 UKlaG).
§ 11 Haftung
(1) Der Büroservice C. Weber haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung des Büroservice C. Weber auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des Leistungsentgelts der drei vor dem Haftungsfall vorangegangenen Monate begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Büroservice C. Weber auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
(2) Die Haftung des Büroservice C. Weber für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen Auftraggebern bzw. ihren Kunden und Mitarbeitern des Büroservice C. Weber beruhen, ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung (§ 5) nachgekommen ist.
(3) Die Haftung des Büroservice C. Weber für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter - insbesondere von Telekommunikationsdiensteanbietern wie die Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen - verursacht werden, ist ausgeschlossen.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Tarifwechsel
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sowohl eine zeitliche Befristung als auch die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit sind möglich. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien - vorbehaltlich einer eventuell vereinbarten Mindestvertragslaufzeit - mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Der Büroservice C. Weber kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine seiner oben genannten Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder der Verpflichtung zur Zahlung des Leistungsentgelts in Höhe des doppelten vereinbarten Kreditlimits nicht nachkommt.
(3) Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. Die Nichtinanspruchnahme der Dienstleistungen des Büroservice C. Weber durch den Auftraggeber kann eine Kündigung im Sinne des Abs. 1 auch dann nicht ersetzen, wenn diese bereits längere Zeit anhält.
(4) Der Wechsel in einen anderen Tarif kann jeweils zum nächsten Rechnungsstichtag beantragt werden.
(5) Gibt der Büroservice C. Weber seinen Bürostandort auf, so verpflichtet er sich, den Auftraggeber möglichst frühzeitig, mindestens jedoch drei Monate vor dem geplanten Beendigungszeitpunkt, hierüber in Kenntnis zu setzen. Sie bietet dem Auftraggeber einen qualitativ gleich- oder höherwertigen Standort (ggf. auch über einen Drittanbieter) zu den bisherigen Vertragsbedingungen an, falls ihm ein solcher zur Verfügung steht oder er plant, als Ersatz für den bisherigen Standort einen neuen zu eröffnen. Die Rechte aus Abs. 1 bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 13 Bonitätsauskünfte
(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Büroservice C. Weber bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie den Wirtschaftsauskunfteien CREDITREFORM / CEG und BÜRGEL Auskünfte über ihn - und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter einholt (Lastschriftverfahren). Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragte Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf er diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.
(2) Der Büroservice C. Weber teilt dem Auftraggeber auf Verlangen mit, ob und an welche der in Absatz 1 genannten Organisationen er Auskünfte übermittelt hat, und wie deren Anschriften lauten. Dem Auftraggeber steht ein Auskunftsanspruch unmittelbar gegen die genannten Organisationen zu, welche Daten dort über ihn gespeichert sind.
§ 14 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Der Büroservice C. Weber ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall setzt er seinen Auftraggeber hiervon in Kenntnis und weist ihn darauf hin, dass er berechtigt ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Anderenfalls verbleibt es bei den ursprünglich vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Führt der Büroservice C. Weber neue Dienstleistungen ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.
(3) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Büroservice C. Weber und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen zeitlichen oder räumlichen Faktoren.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand Wiesbaden.
Leistungsbeschreibung des Büroservice C. Weber, Saarstraße 15, 65201 Wiesbaden
1. Die Geschäftsadresse lautet:
Saarstraße 15
65201 Wiesbaden
2. Postservice
a) Annahmezeiten:
Mo. Fr. 07:00 bis 19:00 Uhr
Der Postservice umfasst die Annahme und Weiterleitungen von Briefen einschließlich förmlicher Zustellungen. Die Entgegennahme von größeren Paket- oder Warensendungen sowie Nachnahmesendungen bedarf der vorherigen Absprache und ist gegebenenfalls gesondert kostenpflichtig.
b) Adressierungsform
Ihr Firmenname
Saarstraße 15
65201 Wiesbaden
c) Weiterleitung
durch tägliche (Montag Freitag) Übergabe der eingehenden, ungeöffneten Post an die Deutsche Post AG oder einen ähnlichen Dienstleister. Optional besteht die kostenpflichtige Möglichkeit, die Post am Tage des Eingangs einzuscannen und vorab per E-Mail oder Fax zu übermitteln.
d) Nachvertragliche Postweiterleitung ist für max. 6 Monate nach Vertragsende möglich. Sie erfolgt 1 x pro Woche (Freitag). Es gilt das Preisverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsendes.
3. Telefon- und Sekretariatsservice
In jedem Paket enthalten ist eine Telefonnummer mit Wiesbadener Vorwahl (0611), optional gegen Aufpreis eine Faxnummer mit digitalem Faxgerät sowie weitere Telefonnummern (auch mit Vorwahl 0800). Die Anrufe werden während der oben genannten Geschäftszeiten (optional 24 Stunden/Tag) auf eine vom Auftraggeber zu benennende Festnetz- oder Mobilfunknummer vermittelt, sofern der Auftraggeber dies gewünscht hat und er unter dieser Nummer erreichbar ist. Anderenfalls wird eine Anrufnotiz erstellt. Über den im Paket enthaltenen Webmail-Zugang werden sämtliche eingehenden und ausgehenden Nachrichten (Notizen über angenommene bzw. weitergeleitete Gespräche, E-Mails, Faxe) verfügbar gehalten. Zudem ermöglicht es den Versand von E-Mails, SMS- und Fax-Nachrichten sowie die Einrichtung einer Benachrichtigungsfunktion über eingegangene Nachrichten per SMS, Fax und/oder E-Mail. Weitere Zusatzleistungen siehe Preisverzeichnis.
Stand 01/2006